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Herzlich willkommen beim Kfz-Sachverständigenbüro Haversath!

Ihr Recht nach einem Kfz-Unfall: Freie Wahl des Kfz–Sachverständigen!
 
Nach einem unverschuldeten oder teilverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Restwert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen.
 
Vorsicht bei Schadenregulierung mit einem Kostenvoranschlag der Werkstatt! Hier wird lediglich die Schadenhöhe ermittelt. Meist entstehen erhebliche finanzielle Nachteile, da z. B. keine Wertminderung berücksichtigt wird.
 
Die Kosten für das Gutachten hat die gegnerische Versicherung bei voller Haftung zu übernehmen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte.
 
Schäden unter 750 € sind so genannte Bagatellschäden und erfordern kein voll umfängliches Gutachten. Hier wird ein Kurzgutachten / Reparaturkalkulation erstellt und dies wird i. d. R. auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
 
 
Auf keinen Fall sollten Sie:
  • einen von der Versicherung vermittelten Sachverständigen beauftragen (Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Dies sollten Sie auch nutzen, da die Versicherung evtl. andere Interessen hat als Sie.)
  • den Schaden selber mit der Versicherung abwickeln (Sie haben das Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl. Dieser wickelt den Schaden nach geltendem Recht ab und muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.)
 
Wir beraten Sie kompetent und unabhängig!
 
 
Rufen Sie uns an unter 0160 / 3531137