Kurzgutachten

Bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750 € liegt ein so genannter Bagatellschaden vor. Bei einem Bagatellschaden werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens seitens der leistungserbringenden Versicherung nicht erstattet. In diesem Fall erstellen wir Ihnen ein Kurzgutachten, sodass kein Verstoß gegen die Schadenminderungsobliegenheit besteht.